Arbeitsrecht
Arbeitsrecht bildet einen Schwerpunkt unserer Dienstleistungen.Dabei sind alle Bereiche des Individual- und Kollektivarbeitsrechts umfasst.
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht beraten und vertreten Sie im Bedarfsfalle auf allen Gebieten des Individualarbeitsrechts, des kollektiven Arbeitsrechts sowie der betrieblichen Altersversorgung. Wir erledigen für Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung und die damit zusammenhängenden Leistungen.
Schwerpunkt unserer Tätigkeit bilden insbesondere:
• Beratung im Zusammenhang mit der Gestaltung von Arbeitsverträgen
• Umfassende Beratung in allen Personalfragen• Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Aufhebungsvertrag oder
Kündigung einschließlich der Führung von Kündigungsschutzprozessen
• Vertretung von Führungskräften, Geschäftsführern und Vorständen
• Beratung in Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes
• Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und
Sozialplänen sowie Haustarifverträgen
• Vertretung und Beratung in Einigungsstellenverfahren
• Beratungen in Fragen des Mitbestimmungs- und Tarifvertragsrechts
• Beratung bei Betriebsänderungen, Betriebsübergängen und Transaktionen
• Verwaltung und Abrechnung von Betriebsrenten/Altersruhegeld